Immo News · 20. Oktober 2026
Kurzzeitvermietung in Wien: Was sich ab 2027 ändert.
Wer in Wien eine Wohnung über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com an Gäste vermietet, braucht ab 2027 eine Registrierungsnummer. Zugleich wird es deutlich schwerer, Wohnungen in Beherbergungsbetriebe umzuwandeln.
Ab 1. Jänner 2027 muss jede Wohnung, die kurzzeitig an Gäste vermietet wird, in ein Register der Stadt eingetragen werden. Anzugeben sind unter anderem die genaue Anschrift, Angaben zur Vermieterin oder zum Vermieter und die Höchstzahl der Schlafplätze. Die Registrierungsnummer muss in jedem Inserat stehen, auch wenn die Wohnung nur an wenigen Tagen im Jahr vermietet wird. Für Wohnungen, die schon inseriert sind, gilt eine Übergangsfrist bis 31. März 2027, danach ist die Vermietung ohne Nummer nicht mehr zulässig.
Die Plattformen dürfen nur noch registrierte Angebote zulassen, sollen die Angaben stichprobenartig kontrollieren und unzulässige Inserate entfernen. Bei Verstößen gegen das Registergesetz drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro pro Verstoß. Wie seit 2024 darf eine Wohnung ohne Ausnahmebewilligung höchstens 90 Tage im Jahr kurzzeitig vermietet werden, im Gemeindebau gar nicht. Enger wird die Ausnahme für private Vermietung: Wer die eigene Wohnung während einer vorübergehenden Abwesenheit vermietet, darf das künftig nur noch für eine Wohnung und nur, solange der Wohnsitz dort bestehen bleibt.
Außerdem wird es schwieriger, Wohnungen in Beherbergungsstätten umzuwidmen. Mindestens 80 Prozent der Nutzfläche eines Gebäudes müssen Wohnfläche bleiben. Eine Beherbergungsstätte braucht mindestens drei Zimmereinheiten, die räumlich beieinander liegen, und einen eigenen Zugang von der Straße. Ausgenommen sind klassische Hotels. Diese Regeln sollen bereits für Verfahren gelten, die ab 11. Oktober 2026 eingereicht wurden.
Der Wohnbau-Ausschuss hat den Änderungen am 20. Oktober 2026 mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, FPÖ und Grünen zugestimmt. Den endgültigen Beschluss fasst der Wiener Landtag, er stand für denselben Tag auf der Tagesordnung. Kritik kommt von zwei Seiten: Die Grünen halten die Regeln für lückenhaft und warnen, dass bis zu 100.000 Wohnungen verloren gehen könnten, weil bis zu 20 Prozent der Nutzfläche eines Hauses für Beherbergung erlaubt bleiben. Der Verband der Apartmentvermieter hält Umwidmungen dagegen schon heute für streng geregelt und teuer.
Quellen: APA-OTS (Stadt Wien), 20.10.2026; ORF Wien, 20.10.2026; APA-OTS (Grüne Wien), 20.10.2026; ORF Wien, 16.10.2026. Zusammengefasst und eingeordnet von Mueldenberg Immobilien.