Immo News · 23. Oktober 2026
Makleraufklärungspflicht bei Miethöhe: Was Sie wissen sollten.
Immobilienmakler müssen bei Angaben zur Miethöhe sorgfältig informieren. Fehler können Schadenersatzansprüche auslösen.
Ein Immobilienmakler gilt als Sachverständiger nach § 1299 ABGB und unterliegt daher einem erhöhten Sorgfaltsmaßstab. Er muss alle wesentlichen Umstände, die für die Beurteilung des Mietgeschäfts wichtig sind, vollständig aufklären.
Die Aufklärungspflicht umfasst insbesondere Angaben zur Miethöhe und zur Mietart, etwa ob es sich um eine Warm- oder Kaltmiete handelt. Der Makler muss jedoch nicht von sich aus recherchieren, sondern darf Informationen vom Auftraggeber weitergeben, solange er keinen Grund zur Zweifel hat.
Erst wenn konkrete Anhaltspunkte für eine falsche Angabe vorliegen, muss der Makler die Richtigkeit prüfen oder den Interessenten auf das Risiko hinweisen. Wird diese Pflicht verletzt, kann der Mieter Schadenersatz verlangen, sofern er nachweisen kann, dass der Makler von der Unrichtigkeit wusste oder Zweifel hatte.
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht kann zudem zu einer Minderung des Provisionsanspruchs des Maklers führen, weil seine Leistung nicht voll verdienstlich war.
Quelle: Kurier, 23.10.2026. Zusammengefasst und eingeordnet von Mueldenberg Immobilien.