Immo News · 27. Oktober 2026

Bauwerksbuch für Wiener Altbauten: Fristen 2027 und 2030 können knapp werden.

Für Wiener Altbauten gelten laut Wiener Bauordnung enge Fristen: Gebäude vor 1919 bis Ende 2027, solche von 1919 bis 1944 bis Ende 2030 müssen im Bauwerksbuch erfasst werden. Experten warnen vor Zeitdruck bei der Mängelbehebung.

Wiener Gründerzeitfassade mit kunstvollen Verzierungen und Fensterfronten.
Symbolbild. Foto: Funke auf Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, Ausschnitt

Nach § 128a der Wiener Bauordnung muss für bestehende Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden, bis zum 31. Dezember 2027 ein Bauwerksbuch erstellt werden. Für Bauwerke aus den Jahren 1919 bis Anfang 1945 gilt eine Frist bis Ende 2030. Das Bauwerksbuch dokumentiert festgestellte Baugebrechen und enthält einen Plan zu deren Behebung.

Der Ziviltechniker Johann Kaiser weist darauf hin, dass die Zeiträume für die anschließende Mängelbehebung in der Praxis zu knapp bemessen sein könnten. Nach Fertigstellung des Bauwerksbuchs müssen Eigentümer und Hausverwaltungen die Befunde auswerten, Entscheidungen vorbereiten und geeignete Handwerker beauftragen, was zusätzlichen organisatorischen Aufwand bedeutet.

Kaisers interne Auswertung von 1.000 erfassten Objekten zeigt, dass ein erheblicher Teil der Gebäude Handlungsbedarf hat. Er schätzt, dass für die Umsetzung der festgestellten Maßnahmen rund 1,84 Millionen Handwerker-Personentage nötig wären, was einen zusätzlichen Bedarf von etwa 700 Vollzeitkräften bedeutet. Er empfiehlt, die Maßnahmen nach technischer Dringlichkeit zu priorisieren, wobei akute Gefährdungen sofort zu sichern sind und weniger dringende Arbeiten in längerfristige Programme eingebettet werden sollten.

Quelle: Immobilien Investment, 27.10.2026. Zusammengefasst und eingeordnet von Mueldenberg Immobilien.

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