Immo News · 18. Oktober 2026
Warum wir Sie nach Ihrem Ausweis fragen.
Immobilienmakler müssen wissen, mit wem sie Geschäfte machen. Das schreibt das Gesetz zur Vorbeugung von Geldwäsche vor.
Ob Sie eine Wohnung kaufen, verkaufen oder uns einen Suchauftrag erteilen: Bevor wir für Sie tätig werden dürfen, müssen wir Ihre Identität feststellen und überprüfen. Das verlangt die Gewerbeordnung (§§ 365o bis 365s1 GewO), die EU-Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umsetzt. Der Grundsatz dahinter heißt „Know your customer“: Ein Makler soll wissen, mit wem er Geschäfte macht.
Die Pflicht gilt beim Kauf und Verkauf von Immobilien für beide Seiten, bei der Vermietung erst ab einer Monatsmiete von 10.000 Euro. Sie gilt auch, wenn Sie uns einen Vermittlungs- oder Suchauftrag geben oder ein Anbot abgeben. Neben der Identität fragen wir je nach Fall nach dem Zweck des Geschäfts, bei Firmen nach den wirtschaftlichen Eigentümern und bei Käufen nach der Herkunft der Mittel. Außerdem müssen wir prüfen, ob Sie eine politisch exponierte Person sind.
Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie dürfen wir leider nicht für Sie tätig werden.
Quelle: WKO Fachverband Immobilien- und Vermögenstreuhänder, 18.10.2026. Zusammengefasst und eingeordnet von Mueldenberg Immobilien.